Klar, denn auf nicht erfolgreiche Produkte im Kapitalanlagebereich, stürzt sich keiner der sogenannten Anlegerschutzanwälte. Schaut man sich die Berichte der Rechtsanwälte einmal an, dann ist der Sinn nur, Anleger zu verunsichern. Konkrete rechtliche Verstöße benennt ihnen Niemand. Die gibt es da...